Reitbuch

Der Kreuzhof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Der Kreuzhof

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Kreuzhof (Bernd Dietrich) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann im Rahmen von Reitkarten oder individuell vereinbart werden.

Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Kreuzhof. Der Reitunterricht findet während der Schulzeit unter der Woche statt, in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde dauert 45 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, eine Longenstunde 20-30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mind. 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde an der Reithalle oder im Stall melden soll.

Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt den Reitlehrern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Ovalbahn, Roundpen und Ausreitgelände zur Verfügung.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.

4.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose oder lange Hose, die nicht scheuert an der Innennaht, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen.

Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

5.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 85kg.

6.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Reitkarten haben ein Gültigkeitszeitraum und sind nicht übertragbar.

Einzelreitstunden, Reitstunden ohne Reitkarten, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bar bezahlt werden.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, wird die ausgefallene Reitstunde nicht berechnet und die Reitkarte wird verlängert oder es wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu den Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.

Bei Reitkarten können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Reitkarte nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind.

Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde (egal ob mit Reitkarte oder ohne Reitkarte) normal berechnet.

9.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter (Kreuzhof), seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Kreuzhof haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.